Förderung von Wärmepumpen Stand der BAFA tagaktuell (siehe unten) Weitere Informationen zum Thema Förderung erneuerbarer Energien finden Sie hier auf der Internetseite des BAFA.
Antrag auf Basisförderung einer effizienten Wärmepumpe Antrag auf Basisförderung einer effizienten Wärmepumpe Für Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände. Für kleine und mittlere Unternehmen: Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind; für freiberuflich Tätige; Land-, Forstwirtschaft und Gartenbau, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Förderanträge: © ÖKO-HUS Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Willkommen bei den Energiebewussten Hier zur Übersicht für Basis-, Bonusförderung von Wärmepumpen. Allg. Geschäftsbedingungen Wärmepumpen werden nur noch im Gebäudebestand gefördert. Gebäudebestand bedeutet: *  ein Gebäude, für das vor dem 01.01.09 eine Bauanzeige er-    stattet oder ein Bauantrag gestellt wurde *  das Gebäude muß bereits über ein Heizsystem verfügen Es muss sich um ein mit dem Gebäude fest verbundenes Hei- zungssystem handeln, welches den Gesamtjahreswärmebedarf des Gebäudes oder Gebäudeteils abdeckt. Mobile Heizgeräte stellen kein Heizungssystem im Sinne der Förderrichtlinien dar. Bei Fragen rufen Sie uns an oder senden uns einfach eine e-mail per Kontaktformular. Wir beantworten Ihre Fragen umgehend.