Förderung von Wärmepumpen
Stand der BAFA tagaktuell (siehe unten)
Weitere Informationen zum Thema Förderung erneuerbarer Energien finden Sie hier auf der Internetseite des BAFA.
Antrag auf Basisförderung einer effizienten Wärmepumpe
Antrag auf Basisförderung einer effizienten Wärmepumpe
Für Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen,
kommunale Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände.
Für kleine und mittlere Unternehmen: Unternehmen, an denen
mehrheitlich Kommunen beteiligt sind; für freiberuflich Tätige; Land-,
Forstwirtschaft und Gartenbau, wenn mit dem Vorhaben noch nicht
begonnen wurde.
Förderanträge:
© ÖKO-HUS Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Willkommen bei den Energiebewussten
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Basis-, Bonusförderung
von Wärmepumpen.
Allg. Geschäftsbedingungen
Wärmepumpen werden nur noch im Gebäudebestand gefördert.
Gebäudebestand bedeutet:
* ein Gebäude, für das vor dem 01.01.09 eine Bauanzeige er-
stattet oder ein Bauantrag gestellt wurde
* das Gebäude muß bereits über ein Heizsystem verfügen
Es muss sich um ein mit dem Gebäude fest verbundenes Hei-
zungssystem handeln, welches den Gesamtjahreswärmebedarf
des Gebäudes oder Gebäudeteils abdeckt.
Mobile Heizgeräte stellen kein Heizungssystem im Sinne der
Förderrichtlinien dar.
Bei Fragen rufen Sie uns an
oder senden uns einfach eine
e-mail per Kontaktformular.
Wir beantworten Ihre Fragen
umgehend.