Förderung von Wärmepumpen

Es muss sich um ein mit dem Gebäude fest verbundenes Heizungssystem handeln, welches den Gesamtjahreswärmebedarf des Gebäudes oder Gebäudeteils abdeckt. Mobile Heizgeräte stellen kein Heizungssystem im Sinne der Förderrichtlinien dar.

Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier:

Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen:

Für Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände.

Achtung -> KFW Förderprogramm

Sole/Wasser + Wasser/Wasser-Wärmepunpe über 100kW
(auch kaskadierte Anlagen und Neubau) JAZ: > 3,8

* Tilgungszuschuss von 80 €/kW Wärmeleistung im Auslegungspunkt, mindestens jedoch 10.000 €, höchstens 50.000 €

Errichtung einer Erdsonde in Verbindung mit einer förderfähigen Wärmepumpe. Nur eine Erdsonde wird gefördert.

* Tilgungszuschuss 4 €/m bis 400 m und 6 €/m ab 400 m Gesamtbohrtiefe